Rechtsprechung
BGH, 22.05.2013 - 4 StR 151/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO; § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 46 StGB
Recht auf Verteidigung; nemo-tenetur-Grundsatz; Strafzumessung (unzulässiges Anlasten von Verteidigungsverhalten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 S 2 StPO, § 243 Abs 5 S 1 StPO
Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Mitwirkung an der Sachaufklärung sowie wahrheitswidrigen Verteidigungsvorbringens des Angeklagten - Wolters Kluwer
Strafschärfende Anlastung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten bei den Erwägungen zur Wahl des Strafrahmens; Verkennung der Reichweite des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit
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Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Mitwirkung an der Sachaufklärung sowie wahrheitswidrigen Verteidigungsvorbringens des Angeklagten
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafschärfende Anlastung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten bei den Erwägungen zur Wahl des Strafrahmens; Verkennung der Reichweite des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: "Schon aus dem nemo-tenetur-Grundsatz…”
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.11.2012 - 22 KLs 2/12
- BGH, 22.05.2013 - 4 StR 151/13
Papierfundstellen
- StraFo 2013, 340
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95
Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung
Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 151/13
Dementsprechend darf ihm mangelnde Mitwirkung an der Sachaufklärung nicht strafschärfend angelastet werden (BGH, Beschluss vom 8. November 1995 - 2 StR 527/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 17 mwN).Dies gilt nicht nur dann, wenn er eine unrichtige Einlassung unverändert aufrechterhält, sondern auch, wenn er dem Anklagevorwurf mit jedenfalls teilweise wahrheitswidrigem Vorbringen zu begegnen sucht (BGH, Beschluss vom 8. November 1995 aaO).
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer …
Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 151/13
Schon aus dem nemo-tenetur-Grundsatz (§§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2, 243 Abs. 5 Satz 1 StPO) folgt, dass der Beschuldigte in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht verpflichtet ist, aktiv die Sachaufklärung zu fördern und an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, BGHSt 49, 56, 59 f.).
- BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18
Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung …
Ein zulässiges Prozessverhalten des Angeklagten darf aber nicht zu seinen Lasten bewertet werden, da hierin eine Beeinträchtigung seines Rechts auf Verteidigung läge (BGH, Beschlüsse vom 8. November 1995 - 2 StR 527/95, NStZ 1996, 80; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13, StraFo 2013, 340; vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 282/13; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 272/13; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 332/13). - OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23
Strafzumessung; minder schwerer Fall; Prozessverhalten; Sachverhaltsaufklärung; …
Dies gilt nicht nur dann, wenn er eine unrichtige Einlassung unverändert aufrechterhält, sondern auch, wenn er dem Anklagevorwurf mit jedenfalls teilweise wahrheitswidrigem Vorbringen zu begegnen sucht ( BGH, Beschluss vom 22.05.2013 - 4 StR 151/13 , juris OS 1 und 2 und Rn. 5;… Beschluss vom 08.11.1995, a.a.O.). - BayObLG, 13.12.2022 - 202 ObOWi 1458/22
Notwendigkeit der Darstellung aussagekräftiger Vorahndungen bei …
c) Soweit das Amtsgericht bei der Verhängung des Fahrverbots zusätzlich berücksichtigt hat, dass der Betroffene "die Tat weder vor Ort noch in der Hauptverhandlung einräumte", ist dies ebenfalls rechtsfehlerhaft, weil einen Betroffenen keine Verpflichtung trifft, an seiner Überführung mitzuwirken, und deshalb zulässiges Verteidigungsverhalten ihm selbstverständlich nicht angelastet werden darf (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 28.08.2018 ‒ 5 StR 295/18 = StV 2019, 442 = Rechtsmedizin 29, 504 [2019]; 22.05.2013 ‒ 4 StR 151/13 = StraFo 2013, 340 = StV 2013, 697 = BGHR StGB § 40 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1 m.w.N.).c) Soweit das Amtsgericht bei der Verhängung des Fahrverbots zusätzlich berücksichtigt hat, dass der Betroffene "die Tat weder vor Ort noch in der Hauptverhandlung einräumte", ist dies ebenfalls rechtsfehlerhaft, weil einen Betroffenen keine Verpflichtung trifft, an seiner Überführung mitzuwirken, und deshalb zulässiges Verteidigungsverhalten ihm selbstverständlich nicht angelastet werden darf (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 28.08.2018 - 5 StR 295/18 = StV 2019, 442 = Rechtsmedizin 29, 504 [2019]; 22.05.2013 - 4 StR 151/13 = StraFo 2013, 340 = StV 2013, 697 = BGHR StGB § 40 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen …
Die mangelnde Mitwirkung des Angeklagten an der Sachaufklärung darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13 -, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09 -, zit. n. juris). - BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22
Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu …
Sie lassen besorgen, dass das Landgericht nicht hinreichend bedacht hat, dass der Angeklagte im Strafprozess nicht zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. August 2018 ? 5 StR 295/18 Rn. 4) und zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden darf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 ? 3 StR 411/21, StraFo 2022, 116;… Beschluss vom 19. Januar 2016 ? 4 StR 521/15 Rn. 4; Beschluss vom 22. Mai 2013 ? 4 StR 151/13, StraFo 2013, 340). - BGH, 17.06.2015 - 5 StR 140/15
Minder schwerer Fall des Computerbetruges (besonders werthaltiges, da …
Dass der Angeklagte Z. seine wahre Identität vor dem Landgericht nicht preisgegeben hat, hält sich im Rahmen seines zulässigen Verteidigungsverhaltens (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13, StV 2013, 697) und durfte entgegen der Ansicht der Revision auch nicht bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe strafschärfend berücksichtigt werden. - OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 53 Ss 90/14
Verstoß gegen den nemo-tenetur-Grundsatz
Die mangelnde Mitwirkung des Angeklagten an der Sachaufklärung, auch zu seiner Person, darf ihm nicht strafverschärfend angelastet werden (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13 -, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 3 StR 80/09 -, zit. n. juris). - BGH, 28.08.2018 - 5 StR 295/18
Falschangaben des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse (keine …
Dies gilt nicht nur dann, wenn er dem Anklagevorwurf mit wahrheitswidrigem Vorbringen zu begegnen sucht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 151/13, StraFo 2013, 340 mwN), sondern auch bei falschen Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, durch die er einen für sich günstigeren Rechtsfolgenausspruch anstrebt.
Rechtsprechung
KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 19 Abs 4 GG, § 475 Abs 2 StPO, § 478 Abs 3 S 1 StPO, § 478 Abs 3 S 2 StPO
Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung erhobenen Feststellungsantrags bei unanfechtbaren Entscheidungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten und unanfechtbaren Maßnahme; Möglichkeit einer Beschwerde bei Entscheidungen des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für Privatpersonen
- rechtsportal.de
StPO § 475 Abs. 3
Unanfechtbarkeit der Versagung von Akteneinsicht für Privatpersonen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2014, 279
- StraFo 2013, 340
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Es ist zwar zutreffend, dass das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme erfordern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - = NJW 1997, 2163). - LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Entsprechend lag dem vom Landgericht Dresden (Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - = StV 2006, 11) beurteilten Sachverhalt die (anfechtbare) Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zugrunde. - OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590;… Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5).
- KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten …
Der Beschluss des Vorsitzenden über die Versagung der Akteneinsicht ist nach der Streichung von § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO aF (Ausschluss der Anfechtung) durch das 2. Opferrechtsreformgesetz nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 304 Abs. 1 ff. StPO anfechtbar (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 Ws 264/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 478 Rn. 4; aA KG [4. Strafsenat] StV 2014, 279). - BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12
Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des …
Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.